Wie und durch wen wird verordnet

Wie und durch wen wird verordnet?


Verordnungen nach § 20, 1 SGB V und § 43 SGB, 2 SGB V

Jeder behandelnde Arzt kann seinem Patienten eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung zur Ernährungsberatung/Ernährungstherapie ausstellen. Es handelt sich dabei um eine budgetneutrale Verordnung. Dazu bedarf es keines besonderen Formulars. Als Dokument dient ein Rezeptformular, ein Attest oder das beigefügte Musterformular.
Mit Ihrer ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung und einem Kostenvoranschlag der qualifizierten Ernährungsberaterin beantragt der Patient vor Beginn der Maßnahme die Bezuschussung bei seiner Krankenkasse.

 

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Schritte zur Behandlung / Finanzielle Beteiligung durch gesetzliche Krankenkassen