Heilmittel Ernährungsberatung
- Statt Rezept stellt der Arzt eine „ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung“ aus. Möglich bei jedem Arzt, Facharzt und budgetneutral!
- Der Klient/Patient geht zu einer qualifizierten Fachkraft (Diätassistentin, Ernährungsberaterin/DGE). Diese erstellt ihm einen Kostenvoranschlag.
- Der Klient/Patient reicht beide Unterlagen bei der Krankenkasse vor Behandlungsbeginn ein.
- Die schriftliche Genehmigung der Krankenkasse enthält den genauen Zuzahlungsbetrag.
- Die Behandlung kann beginnen.
Wenn ich privat versichert bin? Privatversicherte fragen bei Ihrer Krankenkasse, ob Ernährungsberatung zu der vereinbarten Versicherungsleistung gehört.
- Unabhängig der Beteiligung der Krankenkassen erfolgt eine Rechnungsstellung immer direkt an Klienten/Kunden.
Informationen für die Arztpraxis
Formular zur Verordnung Ernährungsberatung
Formular zur Kursanmeldung
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Wie und durch wen wird verordnet / Finanzielle Beteiligung durch gesetzliche Krankenkassen