Schritte zur Behandlung

Heilmittel Ernährungsberatung

  • Statt Rezept stellt der  Arzt eine „ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung“ aus. Möglich bei jedem Arzt, Facharzt und budgetneutral!
  • Der Klient/Patient geht zu einer qualifizierten Fachkraft (Diätassistentin, Ernährungsberaterin/DGE). Diese erstellt ihm einen Kostenvoranschlag.
  • Der Klient/Patient reicht beide Unterlagen bei der Krankenkasse vor Behandlungsbeginn ein.
  • Die schriftliche Genehmigung der Krankenkasse enthält den genauen Zuzahlungsbetrag.
  • Die Behandlung kann beginnen. 

Wenn ich privat versichert bin? Privatversicherte fragen bei Ihrer Krankenkasse, ob Ernährungsberatung zu der vereinbarten Versicherungsleistung gehört.

  • Unabhängig der Beteiligung der Krankenkassen erfolgt eine Rechnungsstellung immer direkt an Klienten/Kunden.

 

Informationen für die Arztpraxis

Formular zur Verordnung Ernährungsberatung

 

Formular zur Kursanmeldung

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Wie und durch wen wird verordnet / Finanzielle Beteiligung durch gesetzliche Krankenkassen